Axel R. Linden
Rechtsanwalt

Vertretung vor Schiedsgerichten oder Schlichtungsstellen
Der Gesetzgeber in Nordrhein Westfahlen hat für bestimmte Rechtsstreitigkeiten durch die Zivilrechtsreform vor der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vorgeschrieben. Betroffen von dieser Regelung sind z.B. Rechtsstreitigkeiten deren Streitwert 750,00 EUR nicht übersteigt, sofern die Parteien Ihren Wohnsitz in dem selben Landgerichtsbezirk haben. Aber auch Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Nachbarrechtsgesetz NRW müssen zunächst vor einer Schlichtungsstelle verhandelt werden. Der Beistand durch einen Rechtsanwalt ist weder notwendig noch vorgeschrieben, kann jedoch im Einzelfall sehr sinnvoll sein.

Prozessvertretung
Ich vertrete Sie vor sämtlichen Amts- und Landgerichten, sowie vor Arbeitsgerichten, Strafgerichten, Sozialgerichten, Verwaltungsgerichten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Zwangsvollstreckung
Sofern Sie eine Urteil bzw. einen Titel erstritten haben und die Gegenseite dem Urteil nicht Folge leistet, werden von mir selbstverständlich nach Absprache auch die geeigneten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, damit Sie das erhalten, was Ihnen zusteht.

Leistungen:
  • Beratung per email, Telefon, Post
  • Beratung in meinem Büro
  • Beratung bei Ihnen zuhause
  • Vertretung vor Schiedsgerichten
  • Mahnbescheid per Internet
  • Prozessvertretung
  • Zwangsvollstreckung
  • Abrechung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Abrechnung über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
    Themen:
  • Probleme bei ebay Auktionen
  • Kurioses und Wissenswertes