Das Mahnverfahren ist eine besondere Verfahrensart, mit der ein Gläubiger (Antragsteller) einfacher, schneller und kostengünstiger als bei einer Klage einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner (Antragsgegner) erlangen kann. Die Verfahrensart ist einfacher, weil es in formularmäßiger Form durchgeführt wird, schneller, weil keine mündliche Verhandlung mit rechtlicher Überprüfung und Beweisaufnahme stattfindet, und kostengünstiger, weil Gerichts- und Anwaltsgebühren deutlich geringer ausfallen. Zu beachten ist jedoch, dass das Mahnverfahren nur für Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme zulässig ist.
Wie lange dauert ein Mahnverfahren?
Früher mußte man sich erst ein Formular im Schreibwarenhandel oder bei Gericht besorgen, um einen Mahnbescheid beantragen zu können. Durch die Einführung von zentralen Mahngerichten und dem automatisierten Verfahren wurde die Zeit zwischen Antrag und Erlaß des Mahnbescheides erheblich verkürzt. Aber immer noch wurden Formulare oder Disketten mit Datensätzen per Post hin und her geschickt. Nunmehr ist das Mahnverfahren die erste gerichtliche Verfahrensart, die ausschließlich online abgewickelt werden kann, was eine erhebliche Vereinfachung und Beschleunigung des gesamten Verfahrens bedeutet.
Mein Büro verfügt über die entsprechende Software und Hardware, um einen Mahnbescheid direkt online zu beantragen. Nutzen Sie also diesen schnellen und kostengünstigen Weg, um Ihre Zahlungsansprüche gegenüber Ihren Schuldnern durchzusetzen.
Was kostet das Mahnverfahren und wer trägt die Kosten?
Alle nachfolgend aufgeführten Kosten sind vom Schuldner zu tragen, sofern der Schuldner gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt hat. Die Kosten werden dem Schuldner auf dem gerichtlichen Mahn- bzw.
Vollstreckungsbescheid automatisch in Rechnung gestellt.
Die Kosten für den Vollstreckungsbescheid (rechte Spalte) entstehen erst, wenn der Schuldner, auch
nachdem ihm der gerichtliche Mahnbescheid zugestellt wurde, die Forderung noch nicht beglichen
hat.
Hier ein kleines Beispiel für die Kosten bei einer Forderung über 500 EUR
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Mahnbescheid |
Vollstreckung |
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| 1 | Gerichtsgebühren (§11, Nr. 1100 GKG) | 17.50 EURO |
-- |
| 2 | Rechtsanwaltsgebühren (§43 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO) | 45.00 EURO | 22.5 EURO |
| 3 | Auslagen des Rechtsanwalts (§26 BRAGO) | 6.75 EURO | 3.37 EURO |
| 4 | MwSt von Nr. 2 und 3 | 8.27 EURO | 4.13 EURO |
| Summe (brutto) | 77.52 EURO | 30 EURO |
Ist der Schuldner zahlungsunfähig, die Forderung nicht berechtigt oder bricht der Gläubiger die Eintreibung der Forderung gegenüber dem Schuldner aus eigener Entscheidung vorzeitig ab, sind die angegeben Kosten vom Gläubiger zu tragen.
Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren
Die obigen Ausführungen betreffen alle Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme, mit Ausnahme etwaiger Zahlungsansprüche, die vor den Arbeitsgerichten geltend zu machen sind, wie z.B. Lohnzahlungsansprüche. Derartige Anträge auf Erlaß eines Mahnbescheides können nicht per Internet geltend gemacht werden, sondern müssen nach wie vor auf speziellen Vordrucken für das Mahnverfahren bei dem jeweils zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Diese Mahnverfahren dauern daher erfahrungsgemäß ein paar Tage länger.
